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Über Finanzchef24 – Ihr Partner für Gewerbeversicherungen

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1. Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Kunde finanziell geschädigt wird. Deswegen ist diese Versicherung entscheidend für Selbstständige und Unternehmer, die beraten oder verwalten. Ob durch eine unbedachte Beratung oder eine versäumte Frist, diese Versicherung ist Ihr Schild gegen existenzbedrohende Schadensersatzforderungen.

Was wird geschützt?

Echte Vermögensschäden: Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sichert Ihr Unternehmen gegen berechtigte Ansprüche Dritter bei finanziellen Schäden ab und hilft dabei, unberechtigte Forderungen effektiv abzuwehren.

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für alle, die beratend oder verwaltend tätig sind. Für einige Berufe ist die Vermögensschaden­haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

In 3 Schritten zur Vermögensschaden­­haftpflicht

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2. Leistungen

Zwischen den einzelnen Tarifen der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es große Unterschiede. Bestimmte Leistungen können zudem optional gewählt werden, zum Beispiel die Absicherung von Eigenschäden durch Datenrisiken. So können Sie den Leistungsumfang Ihrer Absicherung frei und individuell bestimmen.

Leistungen bei Drittschäden:

  • Deckung von echten Vermögensschäden

  • Kostenübernahme bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

  • Erstattung der Kosten bei Termin- oder Fristversäumnis

  • Prüfung der vertraglichen Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)

  • Übernahme von Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten

 

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

  • Nachhaftung

  • Subsidiäre Rückwärtsversicherung

  • Auslandsdeckung (meist ist Europa immer dabei, oft auch weltweit, aber mit Einschränkung USA/Kanada)

  • Absicherung Ihrer M&A-Tätigkeiten

Leistungen bei Eigenschäden:

  • Zahlung von Vermögensschäden

  • Erstattung der Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation

  • Deckung von Eigenschäden für Datenrisiken

  • Übernahme der Wiederherstellungskosten für die eigene Website

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

Versicherte Personen

Mitversichert sind alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:

  • Geschäftsführer und Manager (kein Ersatz für eine eigenständige D&O-Versicherung!)

  • festangestellte und freie Mitarbeiter

  • Trainees, Volontäre, temporäre Praktikanten und Werkstudenten

  • Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen

  • beauftragte Subunternehmen

Wo besteht Versicherungsschutz?

Die Vermögensschaden­haftpflicht deckt in der Regel Schadensersatzforderungen innerhalb von Deutschland und Europa ab. Somit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen. Je nach Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar weltweit mit Einschränkungen für die USA und Kanada.

Deckungskonzepte der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Geschlossene Deckung:

Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Tätigkeitsbereiche versichert, die Sie angeben und damit im Versicherungsvertrag der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung stehen. So wird bspw. berücksichtigt, dass ein Übersetzer im Bereich medizinische Beipackzettel ein höheres finanzielles Risiko hat als ein Übersetzer für Kinderbücher.

Unter den Unternehmensberatern haben hingegen jene im Bereich Due Diligence ein besonders hohes Risiko, einen finanziellen Schaden zu verursachen, was ebenfalls entsprechend versichert sein muss. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Absicherung für Vermögensschäden, die auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt ist.

Offene Deckung (auch: All-Risk-Deckung):

Bei der offenen Deckung sind hingegen alle Tätigkeiten mitversichert, die über die Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vorteil der offenen Deckung ist, dass Sie keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich erweitert oder ändert. Eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung mit der offenen Deckung bieten unter anderem die Hiscox und die Markel an.

Sollten Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen, die nichts mit Ihrem eigentlichen Berufsbild zu tun hat, müssen Sie diesen Umstand Ihrem Versicherer sofort anzeigen (z. B. wenn Sie als freiberuflicher Fotograf nebenberuflich auch Übersetzungsdienstleistungen anbieten).

Unser Expertentipp für Sie:

Ein lächelnder Mann in einem weißen Hemd vor blauem Hintergrund.

Vermögensschaden­haftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung deckt rein finanzielle Schäden Dritter ab. Der Begriff Berufshaftpflicht kann – je nach Versicherer/Deckungskonzept – synonym verwendet werden. Oftmals umfasst der Schutz der Berufshaftpflicht jedoch auch Personen- und Sachschäden. Deshalb sollte beim Abschluss vor allem auf die Leistungen der gewerblichen Haftpflicht geachtet werden, der Name ist zweitrangig.

Unterschied: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

3. Versicherte Schäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen. Haftungsgrundlage ist hierbei die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht. Grundsätzlich darf jedoch der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit, also ein berufliches Versehen, entstanden sein.

Versicherte Drittschäden:

  • Fehlerhafte Beratung und Aufklärung

  • Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler

  • Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung (Erfüllungsschäden und Schäden durch verzögerte Leistungserbringung)

  • Sachschäden an Schriftstücken

  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten

  • Schäden durch Verzögerung der Leistung

  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Versicherte Eigenschäden:

  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter

  • Zerstörung der eigenen Website

  • Eigenschadendeckung für Datenrisiken

  • Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers (RPC= Return of project costs)

Nicht versicherte Schäden:

  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • Vermögensfolgeschäden (sogenannte unechte Vermögensschäden, entstanden durch Personen- oder Sachschäden)

  • grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden

Schadenbeispiele

Frist verpasst

Sie als Steuerberater vergessen die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt vom Mandanten einen Verspätungszuschlag. Der Mandant fordert den entstanden Schaden von Ihnen zurück. Ihre Haftungsschutz für Vermögensschäden springt für Sie ein.

Vertrauliche Infos veröffentlicht

Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht. Durch Ihre Vermögensschaden­haftpflicht wird die Strafzahlung abgedeckt.

Veraltete Daten

Im Auftrag Ihres Kunden erstellen Sie eine Marktanalyse. Aus Unachtsamkeit verwenden Sie veraltete Daten und kommen zu einer falschen Schlussfolgerung. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet einen finanziellen Schaden. Den entsprechenden Schadensersatz zahlt Ihre Versicherung.

Urheberrecht verletzt

Auf Ihrer firmeneigenen Homepage platzieren Sie verschiedene Bilder. Ein Fotograf, der vor Jahren einige dieser Bilder angefertigt hat, erkennt seine Fotos wieder und macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Sie geltend. Ihre Absicherung prüft den Schadensersatzanspruch.

Die passende Vermögensschadenhaftpflicht für Ihren Beruf

Über 55.000 Unternehmer und Selbstständige haben bereits mit Finanzchef24 die ideale Gewerbeversicherung gefunden. Ob online oder mit Unterstützung unserer Versicherungsexperten: In nur wenigen Schritten finden wir mit Ihnen die passende Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Ihr Unternehmen.

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4. Für wen ist die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wichtig?

Typische Berufsgruppen, die eine Vermögens­schaden­haftpflicht benötigen, sind zum Beispiel:

5. Wie viel kostet es?

Kündigung der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Die optimale Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

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6. Häufige Fragen

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen

  • D&O-Versicherung

    Schutz für Manager bei unter­nehmerischen Fehlentscheidungen

  • Betriebshaftpflicht

    Grundlegender Schutz bei Personen- und Sachschäden Dritter

  • Rechtsschutzversicherung

    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

Das sind Ihre Vorteile

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